EU-Agrarreform: Allgäuer Landwirte erhalten Föderungen
Die Ausgestaltung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Europa führt dazu, dass das bayerische Kulturlandschaftsprogramm KULAP verändert werden muss. So können bestimmte Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen nicht mehr wie bisher in der zweiten Säule (KULAP und Vertragsnaturschutz) gefördert werden, sondern müssen künftig in Form sogenannter Eco Schemes oder Öko-Regelungen in der ersten Säule (Direktzahlungen an Landwirte) angeboten werden.
Das EU-Parlament fordert hier einen zehn Prozent höheren Satz für Ökoregelungen als die Landwirtschaftsminister der Länder. „Ob es letztlich 30 oder 20 Prozent des Agrarbudgets werden und zu welchem Ergebnis die Trilog-Verhandlungen des Europäischen Rats mit dem Europaparlament und der EU-Kommission führen, ist noch nicht absehbar“, sagt Thomas Kreuzer, Kemptener Abgeordneter und Vorsitzender der CSU-Landtagsfraktion. „Wir nehmen die Besorgnisse der Landwirte bezüglich Einkommenseinbußen aber sehr ernst. Mit unseren Vorschlägen wollen wir dafür sorgen, dass möglichst alle Landwirte in Bayern die finanziellen Anreize zur Umsetzung der Öko-Regelungen und somit die ‚volle erste Säule‘ bekommen können. Das sorgt schließlich auch für mehr Natur- und Artenschutz.“
Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland wird etwa extensive Grünlandbewirtschaftung künftig nicht mehr im KULAP, sondern als Öko-Regelung in der ersten Säule gefördert. „Die Schlussfolgerung, dass den Betrieben das Geld aus diesen Grünlandmaßnahmen fehlt, ist jedoch nicht richtig. Denn einerseits kann die extensive Grünlandbewirtschaftung in der ersten Säule beantragt werden, andererseits bleibt das GAP-Budget insgesamt erhalten – das Geld wird also lediglich anders verteilt!“, betont der Oberallgäuer Abgeordnete und stellvertretende Umweltausschussvorsitzende im Bayerischen Landtag, Eric Beißwenger. „So werden Junglandwirte mehr Fördergelder bekommen und auch die kleineren und mittleren Betriebe. Das kommt gerade den Betrieben in Bayern und im Allgäu zu Gute!“
Überdies ist die detaillierte Ausgestaltung des künftigen Kulturlandschaftsprogramms noch nicht abgeschlossen. Der Neustart des KULAPS unter veränderten Rahmenbedingungen wird erst zum Jahr 2023 stattfinden. „Wir werden das neue KULAP so aufstellen, dass auch in Zukunft Grünlandbetriebe teilnehmen und von Agrarumweltmaßnahmen in Bayern profitieren können“, sind sich Beißwenger und Kreuzer einig. „Möglicherweise kann es für höherwertige Formen der extensiven Grünlandbewirtschaftung – die, die Anforderungen der Ökoregelungen aus der ersten Säule übertreffen – in der zweiten Säule sogar etwas on top geben“, so Beißwenger abschließend.
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