In der Kaufbeurer Altstadt sind auch in diesem Jahr Raketen, Knallkörper und anderes Kleinfeuerwerk an Silvester verboten.
Die Stadt Kaufbeuren weist darauf hin, dass gemäß einer weiterhin gültigen Allgemeinverfügung an Silvester und am Neujahrstag aus Brandschutzgründen im gesamten Altstadtbereich das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II untersagt ist. Dazu gehören beispielsweise Kleinfeuerwerk, wie Raketen, Schwärmern, Knallkörpern, Batterien usw.