Eine 53-jährige Touristin bezog in Füssen eine Ferienwohnung ohne vorherige Buchung. Sie hatte aus einem mit Zahlencode gesicherten Schlüsselkasten den Wohnungsschlüssel entnommen. Der Schlüsselcode war der Dame aus einem vorherigen, rechtmäßigen Aufenthalt bekannt.
Nachdem der Vorfall einer Hausdame auffiel, wurde die Französin aufgefordert, die Ferienwohnung zeitnah zu verlassen. Dieser Aufforderung kam die 53-Jährige nur widerwillig nach. Nachdem es bereits vor einem Jahr bereits einmal vorkam, erstatteten die Vermieter Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Unterschlagung.