Am Nachmittag wurde der Führer eines Gespanns, onhe Fahrerlaubnis bestehend aus einem Kleintransporter und einem Anhänger, einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Auf Grund der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns von 5500 kg hätte der Fahrer die Fahrerlaubnisklasse BE benötigt. Da er diese aber nicht vorweisen konnte, wurde die Weiterfahrt untersagt und gegen den Fahrer ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.