Bei den Grenzkontrollen am Flughafen Memmingen konnten am Freitag gleich zwei Haftbefehle vollzogen werden.
Ein 33-jähriger Georgier war wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und eine 26-jähriger Albanerin wegen Urkundenfälschung zur Fahndung ausgeschrieben. Beide Haftbefehle konnten durch Zahlungen abgewendet werden. Der Georgier konnte den Haftbefehl durch die Zahlung von 450,- Euro, die Albanerin durch die Zahlung eines Betrages knapp unter 2.500,- Euro abwenden.