Bei einer Ausreisekontrolle am Flughafen Allgäu Airport wurden Sonntagfrüh vier ukrainische Staatsbürger mit gefälschten Reisepass festgestellt. Dem Kontrollbeamten fielen zwei polnische Stempel auf, die Fälschungsmerkmale aufwiesen.
Eine erste intensive Überprüfung erhärtete den Verdacht. Diese Stempel unterbrachen den im Visum vorgegebenen Aufenthalt erheblich, wodurch der Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland um mehrere Wochen unberechtigter Weise verlängert werden konnte. Die hinzugezogene Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin eine Untersuchung beim BLKA München an. Werden die Fälschungsmerkmale gutachtlich bestätigt, werden die vier Ukrainer im Nachgang wegen illegalem Aufenthalt zur Anzeige gebracht und müssen mit erheblichen Strafen rechnen.