Am Donnerstag berichtete die Polizei Pfronten, dass ein Modegeschäft verbotenerweise geöffnet hatte. In Folge der weiterführenden Ermittlungen steht dies jedoch mittlerweile nicht mehr zweifelsfrei fest. Angeblich hatte die Ladenbesitzerin Drogerieartikel angeboten.
Ob die Öffnung des Bekleidungsgeschäfts nun erlaubt war oder nicht, werden die weiteren Ermittlungen zeigen. Nach deren Abschluss entscheidet das zuständige Landratsamt als Verfolgungsbehörde über die weitere Verfolgung im Rahmen des Bußgeldverfahrens. (PSt Pfronten)