Weil derzeit Modegeschäfte nicht geöffnet werden dürfen, nahm eine Unternehmerin aus dem Bereich Ostallgäu bereits am vergangenem Freitag in ihrem Sortiment Drogerieartikel auf und öffnete die Ladentüren. Beim Landratsamt Ostallgäu gingen darauf mehrere Mitteilungen darüber ein.
Letztendlich wurde das Modegeschäft am Mittwoche auf Anordnung des Landratsamtes wieder geschlossen und es wurden Ermittlungen nach dem Infektionsschutzgesetzes eingeleitet. Das Sortiment darf während der Corona-Pandemie nicht eigenständig von beispielsweise Bekleidungsartikel auf Drogerieartikel ohne vorherige Genehmigung bzw. einer langfristigen Änderungsabsicht erweitert bzw. komplett geändert werden.
(PSt Pfronten)