Ab sofort können sich Jugendliche Mopedfahrer ab 15 Jahren auf dem Land über eine Regeländerung freuen. Bis zu 35 Kilometer dürfen die Heranwachsenden nun mit ihren Zweirädern von ihrem Wohnort entfernt unterwegs sein. Außerdem wurde eingeführt, dass man den Führerschein schon mit 14 Jahren und 6 Monaten machen darf.
Im Bayerischen Landtag wurden die Regelungen für den Mopedführerschein mit 15 geändert. Wie die CSU- Fraktion, um den Fraktionsvorsitzenden Thomas Kreuzer aus Kempten, per Pressemitteilung bekanntgab, seien deutliche Verbesserungen durchgesetzt worden.
Bisher war 15- jährigen erlaubt ihr Moped nur auf einzelnen, angemeldeten Strecken zu fahren. Ab sofort können sich die jugendlichen Fahrer bis zu 35 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. Man habe dabei vor allem an die Abendstunden gedacht, in denen auf dem Land oftmals der ÖPNV nur sehr eingeschränkt verfügbar ist. Mit der Regel könnte man es den Heranwachsenden ermöglichen beispielsweise in Fußballtraining zu gehen - erklärt ein Sprecher der CSU- Fraktion.
Außerdem kann der Führerschein nun früher gemacht werden. Bereits mit 14 Jahren und 6 Monaten können die Jugendlichen beginnen ihre Fahrerlaubnis zu machen. Gültig ist der Führerschein ab dem 15. Geburtstag. Voraussetzung dafür ist eine Ausnahmegenehmigung, die bei den jeweiligen Fahrerlaubnisbehörden beantragt werden kann. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten die Kinder für verkehrsreif erklären und darlegen, dass die ÖPNV-Verbindung am jeweiligen Wohnort nicht ausreicht.