Bis zum 1. März 2021 können Anträge zur Sportförderung (Vereinspauschale) für das Antragsjahr 2021 gestellt werden. Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, können nach den rechtlichen Vorgaben nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vereine werden gebeten, ihre Anträge und Unterlagen möglichst frühzeitig vor dem Stichtag 1. März 2021 vollständig einzureichen, damit Probleme im Antrag oder bei den Lizenzen noch rechtzeitig geklärt werden können.
Das Antragsformular und weitergehende Informationen sind auf der Internetseite des Landratsamtes abrufbar. Zu beachten sind dort vor allem die besonderen Hinweise für das Förderjahr 2021!
Auskünfte können auch bei Herrn Steffel eingeholt werden. Entweder telefonisch unter 08321/612-249
oder kommunalrecht@lra-oa.bayern.de