Die Stadt Kaufbeuren hat eine Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Alkoholkonsumverbots auf öffentlichen Verkehrsflächen mit Wirkung ab 10.12.2020 erlassen.
Diese Regelung wurde durch eine neue landesrechtliche Regelung gültig ab 11.12.2020 ersetzt und inhaltlich ausgeweitet.
Ab dem 11.12.2020 gilt in ganz Bayern, dass der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum untersagt ist.
Grundlage ist § 24 Abs. 3 der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) vom 8. Dezember 2020, geändert durch Verordnung vom 10. Dezember 2020.