Mit dem heutigen Dienstag tritt die 7. Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen in Kraft. Wie mitgeteilt wurde, ändern sich an den Regel derzeit wenig. Einzig die Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen in der Nacht wird aufgehoben.
Als stark frequentierte öffentliche Plätze gelten, laut Gesetz, in der Stadt Memmingen die folgenden Orte: Marktplatz, Kramerstraße, Weinmarkt, Theaterplatz und Schrannenplatz. Die Maskenpflicht auf den oben aufgeführten Plätzen wird von der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr aufgehoben. Für die restlichen Stunden ist, gemäß der rechtlichen Vorgaben, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Sämtliche weitere Vorgaben der Regierung, die aktuell schon gelten, sind weiterhin in Kraft. Lediglich die aufgeführte Lockerung der Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen in der Nacht wird verändert.