Zum 01.12.2020 tritt die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Nachdem einige Regelungen der Lindauer Allgemeinverfügung nun in die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung übernommen worden sind, wie z.B. die generelle Maskenpflicht auf Parkplätzen von Einzelhandelsbetrieben und auch vor dem Hintergrund sinkender Infektionszahlen im Landkreis ist ein Festhalten an den bisherigen Regelungen nicht mehr verhältnismäßig.
Nach Rücksprache mit den Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis hat das Landratsamt entschieden, keine zusätzlichen zentralen Begegnungsflächen zu benennen und damit die Umsetzung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum des Landkreises zu lockern. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird damit zum 30.11.2020, 24:00 Uhr aufgehoben. Dies ist auch möglich, da einerseits die Infektionszahlen sinken und andererseits in den Wintermonaten nicht mit dichten Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu rechnen ist.
Die Maskenpflicht gilt aber nach wie vor auf Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen, am Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann, in Handels- und Dienstleistungsbetrieben, in Groß- und Einzelhandelsbetrieben sowie auf deren Parkplätzen, auf Märkten, in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in allen Schulen und Bildungsstätten auch im Unterricht.
Trotz gewisser Erleichterungen im Alltag werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten die AHA-AL (Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske tragen, CoronaApp benutzen, Lüften) zu berücksichtigen und soweit es möglich ist, Kontakte zu vermeiden. Nur durch ein umsichtiges Verhalten Aller können die Infektionszahlen auf einem niedrigen Niveau gehalten und die neuerliche Anordnung stärkerer Eingriffe vermieden werden.