Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 24.11.2020 mit sofortiger Wirkung die Regelung der Bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt, wonach sich Grenzgänger wöchentlich einem Corona-Test unterziehen müssen. Mit Verordnung vom 29.11.2020 wurde die entsprechende Regelung in der Einreisequarantäneverordnung aufgehoben.
Im Landkreis Oberallgäu und der kreisfreien Stadt Kempten konnten sich Grenzgänger seit Anfang November kostenlos in den Testzentren in Sonthofen und Kempten testen lassen.Dieses Angebot wird nun mit Bezug auf die Änderung der Einreisequarantäneverordnung eingestellt. Das heißt, dass sich Grenzgänger aus den Anrainerstaaten ab sofort nicht mehr in den Testzentren Sonthofen und Kempten testen lassen können. Es müssen jedoch aufgrund der Änderungen auch keine Testergebnisse mehr vorgehalten werden.