Aufgrund des "Lockdown light" ist die Gastronomiebranche dazu gezwungen den Betrieb einzustellen. Zudem möchte die Bundesregierung ein neues Infektionsschutzgesetz auf den Weg bringen. Im Zuge dessen sprechen wir mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, kurz DEHOGA, die wohl eine Sammelklage vorbereiten. Wie viel steckt da dahinter? Wir sprechen mit Armin Hollweck, Kreisvorsitzender der DEHOGA Allgäu und Besitzer des Hotels Adler in Oberstaufen.
Radio AllgäuHit: Herr Hollweck erstmal, hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgeschlagen Schulunterricht in ungenutzten Räumen geschlossener Gaststätten und Hotels stattfinden zu lassen. Was halten Sie von dem Vorschlag?
Armin Hollweck: "Wenn Schüler bei uns in den Gastronomieräumlichkeiten mit Abstand unterrichtet werden können, dann können genauso Gäste zu uns kommen. Wir haben es ja auch bewiesen, dass unsere Hygienekonzepte funktionieren und daher ist es für uns immernoch unbegreiflich, dass unsere Betriebe trotz funktionierender Gästeregistrierung und Hygienekonzepten schließen mussten. Wir würden uns sicherlich zur Verfügung stellen für solche Varianten, aber es ist für uns auch nicht nachvollziehbar."
Radio AllgäuHit: Wirklich begeistert klingen Sie jetzt nicht. Noch dazu kommt von der Bundesregierung auch keine große Hilfe, wenn man sich das neue Infektionsschutzgesetz anschaut, das auf den Weg gebracht werden soll. Wie steht die DEHOGA zu dem Gesetzesentwurf?
Armin Hollweck: "Wir sind natürlich sehr enttäuscht und es stößt natürlich auf herbe Kritik von seiten unseres sozialen Gaststättenverbandes. Für uns fehlt hier schlichtweg die gesetzliche Regelung des finanziellen Ausgleichs für unsere Unternehmen, wenn uns staatlicherseits die Geschäftsgrundlage entzogen wird ist dies aus unserer Sicht verfassungswidrig. Sollten unsere Betriebe ohne eigenes Verschulden schließen müssen, bedarf es unserer Meinung nach eines Ausgleichs."
Radio AllgäuHit: Ist eine Klage dagegen möglich beziehungsweise wie sieht ihr weiteres Vorgehen aus?
Armin Hollweck: "Die Verwaltungsgerichte bestätigen deutschlandweit den aktuellen Lockdown im Gastgewerbe nur unter der Vorrausetzung, dass Entschädigungsleistungen für den November bezahlt werden und somit werden wir, falls dieses Gesetz tatsächlich ohne Entschädigungszahlungen an uns herausgebracht werden sollte, über den Bundesverband der DEHOGA Verfassungsbeschwerde einlegen."
Radio AllgäuHit: Sind diese Entschädigungsleistungen in Ihren Augen ausreichend, wenn man die Kosten im Gastgewerbe betrachtet?
Armin Hollweck: "Also als ausreichend sehe ich diese nicht an, da sehr viele Leistungen abgezogen werden, wie beispielsweise das Kurzarbeitergeld. Wir haben in der Hotellerie und Gastronomie sehr viele fixe Kosten, welche natürlich trotzdem weiterlaufen, wenn es nun also keine Ausgleichs- beziehungsweise Entschädigungszahlungen gibt, obwohl wir unverschuldet schließen mussten, wird insgesamt ein Gastronomie- und Hotelleriesterben einsetzen."
Radio AllgäuHit: Die Entschädigung soll 75% des wöchentlichen Umsatzes von November 2019 betragen. Das würde bedeuten, dass Unternehmen, die letztes Jahr im November umgebaut haben in die Röhre gucken würden oder?
Armin Hollweck: "Das ist leider das große Problem, auch wenn der November sicherlich zumindest im Allgäu eine ruhigere Zeit ist, aber wie sie gerade gesagt haben diejenigen, die renoviert haben, haben in dem Fall wenig beziehungsweise keinen Umsatz im November erzielt und somit fallen sie absolut durch das Raster. Idealerweise sollte der Jahresdurchschnitt vom Umsatz hergenommen werden und dann wäre es meiner Meinung nach eine faire Lösung."