Eine generelle Ausnahme von der Maskenpflicht an Grundschulen ist nach der geltenden Rechtslage nicht möglich. Damit erteilt die "Regierung von Schwaben" dem Wunsch von Landrat Eder, im Landkreis Unterallgäu die Maskenpflicht für Grundschüler im Allgemeinen aufzuheben, eine klare Absage.
Nach der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt an allen Schulen Maskenpflicht. Nur in begründeten Einzelfällen können die Kreisverwaltungsbehörden Ausnahmen von der Maskenpflicht am Platz zulassen, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Ausnahmen können also nicht für alle Grundschulen im Landkreis, sondern allenfalls in begründeten Fällen für einzelne Schulen getroffen werden.
Die 7-Tages-Inzidenzwerte sind im Landkreis Unterallgäu aktuell jedoch so hoch und weiter ansteigend, dass schon aus infektionsschutzrechtlicher Sicht eine Ausnahme von der Maskenpflicht derzeit nicht in Betracht kommen kann. (pm)