Seit heute hat der Landkreis Oberallgäu lt. RKI den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten. Ab Donnerstag gilt daher über die bisherigen Regelungen hinaus laut Bayerischem Innenmninisterium Folgendes:
Es wird eine Sperrstunde um 21 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 21 Uhr darf an Tankstellen etc. kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 21 Uhr ein Alkoholverbot.
Veranstaltungen aller Art werden auf maximal 50 Personen begrenzt, dies gilt z.B. für
Vereinssitzungen
Parteisitzungen
Sportveranstaltungen
Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen, die beruflich oder dienstlich veranlasst sind
kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, auf sonstigen Bühnen und im Freien sowie die dafür notwendigen Proben und anderen Vorbereitungsarbeiten
Kinos
Ausnahme:
Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften
Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen