Wir haben die Informationsveranstaltungen für unsere Delegierten abgeschlossen und befinden uns nun mit den vereinsinternen Gremien in der Analyse dieser Gespräche. Für diese nehmen wir uns die erforderliche Zeit, da dieses Urteil bei unseren Mitgliedern unterschiedlich gesehen wird und auch entsprechende Folgen für unser Vereinsleben und auch das anderer Vereine haben kann. Wir werden im Vereinsausschuss im Oktober die Entscheidung treffen, ob wir das Urteil akzeptieren oder in Berufung gehen werden.
Da die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln vorab endet, werden wir in dieser Woche vorsorglich und fristwahrend Berufung gehen das Urteil des Amtsgerichts Memmingen einlegen. Dies ist eine formale Maßnahme, die der Entscheidung der Gremien des Fischertagsverein Memmingen e.V. nicht vorgreift, sondern aus zeitlichen Gründen erforderlich ist.