Vor etwa zwei Wochen hatte eine Urlauberin Anzeige erstattet, nachdem sie beim Wandern in der Nähe der Buchenegger Wasserfälle (bei Oberstaufen) einen Stromschlag erlitt. Wie die Staatsanwaltschaft Kempten auf Nachfrage von Radio AllgäuHIT am heutigen Freitag bekanntgab, wurde das Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt. Es wurde kein Strafantrag gestellt und nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bestehe auch kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung.
Sachverhalt:
Eine Urlauberin hatte vor etwas mehr als zwei Wochen Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt. Sie war mit ihrem Kinderwagen in der Nähe der Buchenegger Wasserfälle unterwegs war und hatte dann einen Stromschlag von einem Weidezaun bekommen. (Zur Bezugsmeldung geht es hier)
Einstellung des Verfahrens:
Nach gründlicher Überprüfung des Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft Kempten wurde das Verfahren am heutigen Freitag eingestellt.
Die Argumentation der Staatsanwaltschaft basiert dabei auf den folgenden zwei Punkten. Einerseits hatte die Urlauberin keinen Strafantrag gestellt. Das heißt, es liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ob ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Dieses Interesse sah man im vorliegenden Fall nicht, daher wurde das Verfahren eingestellt.
Keine Probleme mit oder an dem Weidezaun
Weiterhin wurde auch der Weidezaun überprüft. Hier ergab sich, dass keine Verletzung der Sorgfaltspflicht bestand. Der Zaun werde ordnungsgemäß betrieben und die Stromstärke entspräche der Norm - somit liegt kein Fahrlässigkeitsvorwurf vor.