In der Nacht von Freitag auf Samstag kontrollierten Beamte der Verkehrspolizei einen Fahrzeugführer. Der Fahrer mit rumänischer und moldauischer Staatsangehörigkeit händigte dabei einen deutschen Führerschein aus. Im weiteren Verlauf der Kontrolle rückte er auch noch einen rumänischen Führerschein heraus.
Der Besitz zweier EU-Führerscheine ist nicht zulässig; bei der Umschreibung ist der „alte“ Führerschein abzugeben; ggf. ist eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass der alte Führerschein verloren gegangen ist. Außerdem stellten die Beamten fest, dass der rumänische Führerschein verändert wurde - ein Sperrvermerk für Deutschland wurde entfernt. Die Beamten ermitteln gegen den Mann deshalb wegen Urkundenfälschung.
(VPI Kempten)