In Buchloe wurde ein 75-jähriger Mann in der Bahnhofstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da er keinen Führerschein vorweisen konnte, stellten die Beamten ihm vor Ort eine Kontrollaufforderung aus.
Der Rentner sollte den Führerschein bis Ende Juli bei der Polizei vorzeigen. Als er nicht erschien, recherchierten die Beamten bei der Führerscheinstelle. Dabei stellte sich heraus, dass der Kontrollierte seit 1969 keine Fahrerlaubnis mehr besitzt. Folglich besteht der Verdacht, dass der Mann seit dieser Zeit ohne Führerschein fährt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.