Der Allgäuer FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae findet die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts richtig, dass die Anti-Corona-Demonstration in Berlin stattfinden durfte. Thomae schrieb bei Twitter: "Die Regierung darf nicht die Deutungshoheit über Demonstrationen besitzen. Es darf keine guten und schlechten Versammlungen nach dem Motto "die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen" geben", so der aus Sulzberg im Oberallgäu stammende Politiker.
Nachdem das Gericht die Protestaktion genehmigt hatte, waren einige zehntausend Menschen in Berlin auf die Straße gegangen. Nachdem allerdings von zahlreichen Teilnehmern gegen Auflagen, wie das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern, verstoßen wurde, löste die Polizei die Demonstration auf.
Anschließend meldete sich Stephan Thomae erneut zu Wort. So schrieb der FDP-Bundestagsabgeordnete wiederum bei Twitter: "Gut, dass die Corona-Demo stattfinden konnte. Und gut, dass sie jetzt aufgelöst wird. Unser Rechtsstaat unterdrückt keine Meinung, muss sich aber auch nicht auf der Nase herum tanzen lassen. Innensenator Geisel und die Demonstranten sollten ihr Verhalten überdenken."
Schon zuvor hatte Thomae den Berliner Innensenator Geisel kritisiert. Der Allgäuer, der auch stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag ist, meinte: "Der Berliner Innensenator Geisel scheint zu denken, man dürfe nur auf die Straße gehen, man dürfe nur auf die Straße gehen, um der Regierung zuzujubeln. Demonstrationsfreiheit ist im demokratischen Rechtsstaat ein Recht der Andersdenkenden."