Mit dem Fahrradführerschein geht es los. Die erste, von Eltern unabhängige, Möglichkeit sich als Heranwachsender fortzubewegen. Aber in manchen ländlichen Ecken in der Allgäu-Bodensee-Region ist es trotzdem schwierig seine Freunde zu erreichen, daher greifen viele dann auf Mofa, Moped oder Motorroller zurück. Hier soll nun eine Möglichkeit geschaffen werden, den Führerschein bereits mit 15 zu machen. Im Exklusivinterview mit Radio AllgäuHIT erklärt Sandra Schließlberger (Pressesprechrein des Bayerischen Innenministerium), was dafür notwendig ist.
Radio AllgäuHIT: Was sind die Voraussetzungen den Mopedführerschein mit 15 zu machen?
Sandra Schließlberger: Der Mopedführerschein, also die Klasse AM, kann in Bayern voraussichtlich ab Herbst nach einer Einzelfallprüfung bereits mit 15 Jahren gemacht werden, wenn der oder die Jugendliche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Das heißt, es wird auf jeden Fall geprüft, ob ein individueller Bedarf vorhanden ist. Bedeutsam wird dabei, unter anderem, sein, welche ÖPNV-Anbindung vorhanden ist und ob der oder die Jugendliche über die entsprechende Reife verfügt. Die Erziehungsberechtigten müssen dann hierzu den oder die Jugendliche als "verkehrsreif" einschätzen. Ein entsprechendes Konzept dazu wird derzeit ausgearbeitet.
Radio AllgäuHIT: Welche Fahrzeuge darf man dann mit diesem Führerschein führen?
Sandra Schließlberger: Es handelt sich dabei, wie gesagt, um die Fahrerlaubnisklasse AM und diese Klasse erlaubt das Führen von leichten Kleinkrafträdern mit einer, durch die Bauart bestimmten, Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Außerdem muss ein Verbrennungsmotor vorliegen mit einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern bzw. einem Elektromotor mit nicht mehr als vier Kilowatt.
Radio AllgäuHIT: Warum soll es diese Möglichkeit geben?
Sandra Schließlberger: Die vorgeschriebene Einzelfallprüfung stellt sicher, dass die Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum gezielt gefördert und zugleich den Belangen der Verkehrssicherheit ausreichend Rechnung getragen wird.
Radio AllgäuHIT: Man spricht derzeit noch von Einzelfällen, in denen der Führerschein gemacht werden kann. Ist es absehbar, dass in der Zukunft das Alter für den Führerschein dauerhaft auf 15 herabgesetzt wird?
Sandra Schließlberger: Der Bund hatte mit der dritten Ausnahmeverordnung zur Fahrerlaubnisverordnung das Mindestalter in einem Modellversuch bis zum 30. April dieses Jahres in einigen Ländern auf 15 Jahre abgesenkt. Diese Ergebnisse wurden dann sehr unterschiedlich bewertet, weshalb der Bund von einer bundeseinheitlichen und generellen Nachfolgeregelung abgesehen hat. Stattdessen hat er die Länder ermächtigt, dass sie abhängig von den örtlichen Begebenheiten selbst entscheiden, ob das Mindestalter herabgesetzt werden soll oder nicht. Einige Länder haben davon Gebrauch gemacht. Andere Länder haben, aus Verkehrssicherheitsgründen, davon Abstand genommen und Bayern hat sich jetzt für diese einzelfallbezogene Lösung entschieden.