Der Erste Bürgermeister der Stadt Füssen wies die Polizeiinspektion Füssen auf mögliche Verstöße gegen den Mindestabstand in Gaststättenbetrieben in der Füssener Fußgängerzone hin.
Er bat um entsprechende Kontrollen. Am Montagabend konnten Beamte der Füssener Polizei in einem der gut besuchten Lokale deutliche Verstöße gegen den erforderlichen Mindestabstand zwischen den einzelnen Gästegruppen feststellen. Die Verstöße wurden dokumentiert und zur weiteren Verfolgung an das Landratsamt Ostallgäu weitergeleitet. Lobend ist zu erwähnen, dass in den meisten Betrieben trotz des hohen Besucheraufkommens nichts zu beanstanden war.