Am frühen Montagmorgen wurden am Grenztunnel zwei albanische Staatsangehörigen mit einem in Italien zugelassenen Pkw zu einer verdachtsunabhängigen Fahndungskontrolle angehalten.
Hierbei konnten beide Insassen jeweils einen albanischen Reisepass vorzeigen. Laut ihren Angaben nach, seien sie am Tag zuvor aus Amsterdam in die BRD eingereist und wollten nun wieder zu ihrem Wohnsitz nach Italien fahren. Dort seien beide seit mehreren Jahren wohnhaft. Diese Angaben konnten überprüft und bestätigt werden. Allerdings hätten beide jungen Männer einen sog. Aufenthaltstitel gebraucht, um sich legal im Schengengebiet bewegen zu dürfen. Diesen konnte jedoch keiner den kontrollierenden Beamten vorzeigen. Nun erwarten beide eine Strafanzeige wegen der unerlaubten Einreise und wegen des illegalen Aufenthaltes im Bundesgebiet. Sie konnten nach allen polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen werden und durften ihre Fahrt fortsetzen.