In letzter Zeit waren bei der Polizei überregional vermehrt Anzeigeerstattungen wegen angeblich widerrechtlicher Konto-, Kreditkarten und Zahlungsdienstleisterabrechnungen zu verzeichnen, die sich im Nachhinein doch als legitim herausstellten.
Der Ablauf gestaltet sich meist ähnlich: Der vermeintlich Geschädigte entdeckt eine Abrechnung, die er keinem Einkauf zuordnen kann und veranlasst daraufhin die Rückbuchung bei der Hausbank. Diesbezüglich wird dann häufig von der Bank die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei beziehungsweise „ein Aktenzeichen von der Polizei“ gefordert. Die in ihrem Glauben Betrogenen kommen folglich zu ihrer Polizeidienststelle, jedoch ohne sich darüber bewusst zu sein, dass dies die Erstattung einer Strafanzeige mit allen Konsequenzen darstellt. Für die Polizei ist es mit der Zuteilung dieses Aktenzeichens jedoch bei weitem nicht getan, da das Hauptinteresse in der Täterermittlung liegt. Daher laufen fast immer arbeits- und teils auch kostenintensive Recherchen an. Oftmals stellte sich heraus, dass ein Angehöriger etwas berechtigt im Internet bestellt hatte und die Abbuchung nur nicht zugeordnet werden konnte. Die Polizei rät dazu, vor der Erstattung einer Anzeige erst einmal alle Eventualitäten im persönlichen Umfeld zu prüfen.
(PI Mindelheim)