Die Servicekraft eines Gastronomiebetriebes in Oberstdorf vereinnahmte von Gästen Bargeld für ihren Konsum. Tatsächlich rechnete die Servicekraft mehrere Bezahlvorgänge mit ihrer eigenen EC-Karte ab und behielt das Bargeld für sich. Da ihr Konto nicht gedeckt war, wurden die Buchungen storniert bzw. zurückgegeben, wodurch das ganze Verhalten bekannt wurde.
Neben dem eingeleiteten Strafverfahren sucht die Servicekraft nunmehr ein neue berufliches Tätigkeit. Die Motivlage dürfte in einer wirtschaftlichen Schieflage der Servicekraft zu suchen sein. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
(PI Oberstdorf)