Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ können Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die beispielsweise mit Verlagerungs- oder Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen, Zuwendungen bis zu 200.000 Euro beantragen. Bei der Ausschreibung 2021 werden schwerpunktmäßig Projekte der Grundversorgung und gastronomische Betriebe des ländlichen Raums berücksichtigt.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website der Stadt Leutkirch unter www.leutkirch.de/foerderprogramme
Die Stadtverwaltung Leutkirch wird interessierte Unternehmen beraten und bei der Antragstellung unterstützen. Sie hofft, dass dann auch im kommenden Jahr möglichst viele Leutkircher Firmen bei der Programmentscheidung berücksichtigt werden. So erhielten in den vergangenen zehn Jahren 14 Leutkircher Firmen fast 1,7 Million Euro Zuschüsse für Investitionen von rund 21 Millionen Euro. Interessierte Firmen können sich bei Florian Rigal unter Telefon 07561 87-417 melden.
Förderschwerpunkt Wohnen
Im Förderschwerpunkt „Wohnen“ kann eine Förderung von Vorhaben in den Ortschaften erfolgen. Der Schwerpunkt liegt bei der Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung von Gebäuden) und bei der Errichtung von ortsbildgerechten Neubauten in Baulücken. Für Fragen zur Förderung von Wohnbauvorhaben steht Ihnen Frau Tina Gronmaier unter Telefon 07561 87-351 zur Verfügung.
Die Frist zur Antragstellung bei der Stadtverwaltung endet am 31.08.2020.