Am Freitagnachmittag wurde bei einem 35-jährigen Fahrzeugführer in Kaufbeuren eine allgemeine Verkehrskontrolle durchgeführt. Während der Kontrolle wurden bei dem Fahrer drogentypische Auffälligkeiten festgestellt.
Bei einem freiwillig durchgeführten Urintest versuchte der 35-Jährige die eingesetzten Beamten mit einem „Fake-Urin“ zu täuschen. Der Schwindel wurde jedoch gleich erkannt. Der Fahrer musste sich im Nachgang einer Blutentnahme unterziehen. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden neben Betäubungsmittel weitere, in Deutschland nicht zulässige Arzneimittel aufgefunden und sichergestellt. Der 35-Jährige muss sich nun nicht nur wegen der Fahrt unter Drogeneinfluss, sondern auch wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittel - und Arzneimittelgesetz verantworten.