Bei der Kontrolle eines französischen Wohnmobils durch die Grenzpolizei Pfronten wurde festgestellt, dass weder Steuer noch Versicherung für das Fahrzeug entrichtet wurden.
Der Mann aus Deutschland hatte das Wohnmobil Anfang Mai in Frankreich erworben und nicht umgemeldet. Die mitgeführten französischen Papiere sind für den Betrieb und Nutzung im deutschen Straßenverkehr nicht gültig. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Der Mann muss sich nun wg. Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenmissbrauch u.a. verantworten.