Das Landratsamt Oberallgäu erhält vermehrt Hinweise aus der Bevölkerung, dass es auf dem ein oder anderen Spielplatz mit dem Abstandhalten nicht so genau genommen wird. Aus aktuellem Anlass und in Bezug auf die Vierte Bayerische Infektionsschutzverordnung wird nochmals darauf hingewiesen, dass auch auf Spielplätzen jede Art von Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten ist.
Polizei und kommunale Sicherheitsbehörden sind gehalten, überfüllte Spielplätze vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen.
Die derzeitige Freiheit Spielplätze wieder zu nutzen und auch zukünftig weiter zu nutzen, hängt erheblich davon ab, dass jeder einzelne die aktuellen Regeln des Infektionsschutzes beachtet.