Durch die Coronakrise hat die Digitalisierung einen unerwarteten Schub erfahren. Online-Vorlesungen an Universitäten, Homeoffice oder auch Unterricht von Zuhause aus. Ein anderer Bereich, in dem die Digitalisierung nun auch immer weiter voranschreitet sind die Land- und Amtsgerichte. Dort sollen zukünftig auch Onlineverhandlungen möglich sein. Hier sind einmal die wesentlichen Fakten zusammengefasst.
So ist der aktuelle Stand bei den Gerichten:
Technisch gesehen ist Bayern und das Allgäu auf einem sehr guten Weg. 53 Gerichte in ganz Bayern können bereits Videokonferenzanlagen nutzen und der Justizminister Georg Eisenreich, hat auch angekündigt, dass das Ziel eine flächendeckende Ausstattung sei. Also alle Gerichte damit auszustatten. Dementsprechend stehen bald noch acht weitere Anlagen zur Verfügung - in der Summe 61. Die sollen dann auf die verschiedenen Gerichte verteilt werden. Zusätzlich soll dann im Rahmen eines Pilotprojekts das Programm "Microsoft Teams" in zivilrechtlichen Verhandlungen ausprobiert werden.
Die rechtliche Situation. Diese Personen müssen alle anwesend sein:
Für die Hauptverhandlungen müssen zwingend persönlich anwesend sein: der Richter, die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger. Bei dem Angeklagten gibt es ganz, ganz spezielle Ausnahmefälle, bei denen er nicht persönlich vor Ort sein muss, aber wie gesagt, das ist sehr selten.
Die persönliche Anwesenheit von Zeugen kann unter bestimmten Voraussetzungen (siehe weiter unten) nicht von Nöten sein. Auch Sachverständiger können jederzeit per Videokonferenz zugeschalten werden.
So sieht es bei den Allgäuer Gerichten aus:
Beispiel Landgericht Memmingen. In Strafverfahren wurden Onlineverfahren bereits öfter in der Vergangenheit eingesetzt. Nicht zwingend im Zusammenhang mit dem Coronavirus, aber in anderer Form. So fand es Einsatz, wenn Zeugen im Ausland sind, diese müssen nämlich nicht zwingend persönlich erscheinen. Oder auch wenn eine räumliche Trennung gewünscht ist bzw. vorgeschrieben wird. Das ist der Fall bei z.B. Sexualdelikten, wenn man dem Opfer den Anblick des Täters ersparen möchte, um weiteren psychischen Schaden zu mildern
Das sind die Aussichten, ab wann die Onlineverhandlungen im Allgäu häufiger eingesetzt werden können:
Leiter des Amtsgericht in Kaufbeuren hat es wie folgt erklärt: Das Mitspracherecht der Gerichte im Allgäu bzw. in ganz Bayern ist sehr gering, was die Einsatzmöglichkeiten angeht. Das Justizministerium in München entscheidet über die Verteilung der Videokonferenzanlagen und so bleibt es abzuwarten, bis wann die Videokonferenz im Allgäu quasi zum ganz normalen Tagesgeschäft zählen.