Die Stadt Kaufbeuren hat gemeinsam mit dem Landkreis Ostallgäu eine Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot für Kliniken und Seniorenheime erlassen, noch bevor die Allgemeinverfügungen bzw. Rechtsverordnung der Bayerischen Staatsregierung in Kraft traten. Aus diesem Grund können die Allgemeinverfügungen der Stadt und des Landkreises aufgehoben werden, um keine parallelen oder widersprüchlichen Regelungen zu haben.
Selbstverständlich gilt das von der Bayerischen Staatsregierung erlassene Betretungsverbot weiter, bis von dort neue Regelungen bekannt gemacht werden. Dies wird von der Stadt Kaufbeuren mit einem Amtsblatt in der Allgäuer Zeitung voraussichtlich am 2. Mai 2020 bekanntgemacht.