Seit gestern gilt in ganz Deutschland die Schutzmaskenpflicht. Das heißt in Läden und Geschäften muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Zudem ist es Pflicht eine Maske im öffentlichen Nahverkehr zu tragen - also in Bussen und Zügen. Wie es mit dem eigenen Auto aussieht erklärte uns in einem Interview der Pressesprecher der Deutschen Verkehrswacht, Heiner Sothmann.
Radio AllgäuHIT: Darf beim Autofahren ein Mundschutz getragen werden?
Heiner Sothmann: "Strenggenommen, darf der Mundschutz im Auto nicht getragen werden. Die Straßenverkehrsordnung regelt hier in Paragraf 23 ganz klar, dass das Gesicht nicht so verhüllt oder verdeckt sein darf, dass es nicht mehr erkennbar ist. Grund dafür ist die Identifizierbarkeit bei der Verkehrsüberwachung und wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen."
Radio AllgäuHIT: Ist denn das Gesicht durch einen Mundschutz nicht mehr erkennbar?
Heiner Sothmann: "Laut Gesetzgeber betrifft das Verhüllungsverbot die ausschlaggebenden Züge des Gesichts wie Mund, Nase und Augen. Mit einem Mundschutz bin ich also zumindest deutlich schwerer zu erkennen. Außerdem gibt es Ausnahmen bei der Regelung. Zum Beispiel dürfen Sonnenbrillen und Kopfbedeckungen getragen werden und wenn Sie das jetzt noch mit einer Schutzmaske kombinieren, sind Sie auf jeden Fall nicht mehr zu erkennen."
Radio AllgäuHIT: Bin ich damit im Auto ungeschützt?
Heiner Sothmann: "Also wenn wir die allgemeinen Empfehlungen zum Infektionsschutz und die geltenden Kontaktbeschränkungen einhalten, sehe ich eigentlich keine Notwendigkeit, beim Autofahren einen Mundschutz zu tragen."