Seit heute gilt auch in Bayern eine allgemeine Maskenpflicht. Betroffen sind Personal und Kundschaft in Kaufhäusern, Geschäften und Einkaufszentren. Im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr gilt diese Vorschrift im Bus, wie auch in der Bahn, beginnend an den jeweiligen Einstiegsstellen. Auch im Taxi gilt die Maskenpflicht einschließlich Fahrer. Bus- und Tramfahrer, also die Führer dieser Fahrzeuge, sind ausgenommen.
Die Maskenpflicht gilt ab dem sechsten Lebensjahr. Kleinkinder sollten auf keinen Fall Masken tragen, da dies für die Atmung gefährlich sein könnte. Masken müssen von den Bürgern selbst angeschafft oder angefertigt werden. Im Notfall genügt auch ein Schal. Für die Überwachung und Einhaltung ist die Polizei zuständig.
Radio AllgäuHit hat bei den Landratsämtern Lindau/Westallgäu, Unter-, Ober- und Ostallgäu nachgefragt, ob die jeweiligen Landkreise die Maßnahme durch Maskenzuteilung unterstützen. Direkt sei dies nicht Aufgabe der Behörde, so die Antworten. Lediglich das Landratsamt Lindau hat Masken-Rohmaterial des Wirtschaftsministeriums anhand des Einwohnerschlüssels an die Gemeinden zur selbständigen
Verwendung und Verteilung weitergeleitet. Das Landratsamt Unterallgäu hat Näherinnen aus dem eigenen Landkreis dadurch unterstützt, indem hochwertiger Maskenstoff zur Verfügung gestellt wurde.