Die Stadtverwaltung Füssen öffnet ab Montag, 27. April, stufenweise und kontrolliert die erste Dienststelle. Die Öffnung wird zunächst auf die dringlichsten Leistungen im Bürgerbüro beschränkt. Nur solche, bei denen persönliche Kontakte unumgänglich sind, werden im direkten Kundenkontakt nach Terminvereinbarung erbracht. Auch gilt eine Mundschutzpflicht. Die Mundschutzpflicht gilt auch für den Wochenmarkt in der Stadt.
Termin vorher geben lassen
Nur wer vorher anruft - unter der direkten Durchwahl 08362/903-155 oder der Rufnummer 08362/903-0 - oder per Mail (buergerbuero@fuessen.de) eine feste Uhrzeit vereinbart, erhält einen Termin. Wer keinen Termin hat, wird abgewiesen und auf die Terminvereinbarung hingewiesen. Die Stadt bittet allerdings alle Bürger, vor einer Terminvereinbarung selbst zu hinterfragen, ob die jeweilige Dienstleistung derzeit notwendig ist und ob diese nicht auch online erledigt werden kann (https://www.stadt-fuessen.de/6111.html). Bitte denken Sie daran, dass Sie damit sowohl sich selbst als auch andere schützen.
Zugang zum Bürgerbüro bekommt ferner nur, wer einen Mundschutz trägt und die derzeit geltenden Hygieneregeln befolgt. Sowohl einfacher Standard-Mundschutz, selbst genähte Schutzmasken aber auch Schals oder Tücher werden akzeptiert. Hinweise dazu finden Bürger am Eingang des Bürgerbüros.
Je nach Entwicklung der Lage kann das Angebot im weiteren Verlauf Zug um Zug ausgeweitet, aber auch wieder eingestellt werden.
Andere Dienststellen im Rathaus bleiben für Vorsprachen geschlossen. Antworten auf Fragen zu weiteren Dienstleistungen der Stadtverwaltung erhalten Bürger über die zuständigen Fachbereiche (https://www.stadt-fuessen.de/6132.html) bzw. über die Telefonvermittlung 08362/903-0.
Fragen zum Thema Coronavirus beantworten die Mitarbeiter des Bürgertelefons unter der Telefonnummer 08362/903-001 oder per E-Mail (hilfe@fuessen.de).
Die Stadt Füssen bittet um Verständnis, wenn es zu Wartezeiten bei den Terminen kommt. „Die Leistungsfähigkeit ist derzeit eingeschränkt, weil auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehalten sind, im Dienst die Verhaltensregeln zu beachten“, sagt Bürgermeister Paul Iacob. „Trotzdem versuchen wir den Betrieb so weit wie möglich für unsere Bürgerinnen und Bürger aufrecht zu erhalten.“
Wochenmarkt in Füssen
Die Stadt Füssen erlässt eine Mundschutzpflicht auf dem Wochenmarkt, der donnerstags von 8 bis 13 Uhr stattfindet. Laut Stadtverwaltung sind neben einem Standard-Mundschutz auch selbstgenähte Masken, Schals und Tücher zulässig. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Wie berichtet, gilt bayernweit ab Montag, 27. April, eine Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr.