Die Stadt Kaufbeuren weist daraufhin, dass ab 27. April in Bayern in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr eine sogenannte „Maskenpflicht“ für Personen ab dem siebten Lebensjahr besteht. Dazu möchten wir weitere Hinweise geben:
Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für Kunden, ihre Begleitpersonen und für das Personal in Geschäften, Einkaufscentern, Märkten, sowie in Bussen, Linien- beziehungsweise Anrufsammeltaxis und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs, in Zügen, Taxis und in von Chauffeuren gelenkten Mietwagen. Die Maskenpflicht beginnt bereits an den Haltestellen und Bahnsteigen. Bei den Masken geht es um die sogenannten Alltagsmasken. Diese können aus Stoffen mit möglichst dichtem Gewebe selbst genäht werden. Zur kurzzeitigen Mund-Nasen-Bedeckung kann auch eine aus Papier selbst gefertigte Einmalmaske, beispielsweise aus einer Serviette oder auch ein Schal oder ein Halstuch eingesetzt werden.
Die Mund-Nasen-Bedeckung ist selbst mitzubringen. Die Stadt Kaufbeuren kann keine Alltagsmasken zur Verfügung stellen. Somit gilt diese Maskenpflicht ab nächster Woche insbesondere auch beim Einkauf auf den Wochenmärkten in der Kaufbeurer Altstadt und in Neugablonz.