Der vereinbarte Verkauf eines „Schrottautos“ am Dienstagnachmittag endete für den Käufer, welcher aus der Oberpfalz mit Pkw und Anhänger angereist war mit einer unschönen Überraschung. Der 63-jährige Mann aus dem Bereich Weiden entdeckte bei der näheren Fahrzeugbesichtigung einen für ihn anscheinend untragbaren Mangel am Pkw, weshalb er das Fahrzeug nicht mehr kaufen wollte. Deshalb entwickelte sich ein Streit, der dann durch die Polizei geschlichtet werden musste.
Der Käufer wollte deshalb das Fahrzeug nicht mehr erstehen und verlangte Fahrtkosten-Entschädigung vom Verkäufer. Als die Polizei zur Schlichtung gerufen wurde, stellten die Beamten fest, dass am Pkw des Oberpfälzers überhaupt keine Kennzeichen angebracht waren. Der Wagen war zwar ordnungsgemäß zugelassen, darf aber nur mit den angebrachten vorgeschriebenen Kennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Der Autohändler musste mit dem Zug in die Oberpfalz zurückfahren, die Kennzeichen holen und kann erst dann die Rückfahrt antreten. Außerdem erwartet ihn eine Geldstrafe wegen des Verstoßes gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
(PI Marktoberdorf)