Am Dienstagabend befuhr eine 58-Jährige mit ihrem Pkw mit Anhänger die Bahnhofstraße in Kirchheim aufwärts, als ihr auf Höhe Schloss ein VW Golf mittig entgegen kam. Dieser Fahrer schaffte es nicht mehr rechtzeitig auf seine Fahrspur zu lenken und fuhr gegen den Anhänger. Danach flüchtete der Mann. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 5.000 Euro. Der Pkw wurde von einem Zeugen beobachtet und stoppte schließlich am Weiher Richtung Hasberg.
Dort wurde er von einer Streife der PI Mindelheim überprüft. Ein Atemalkoholtest ergab einen Alkoholwert von über zwei Promille beim Fahrer. Dies führte zur Sicherstellung des Führerscheines des 29-jährigen Thannhauseners und ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht. Der Beifahrer des Mannes war noch betrunkener als der Fahrer.
Darüber hinaus müssen sich Fahrer wie auch Beifahrer wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz wegen der Missachtung der Ausgangssperre verantworten. Das gemeinsame sinnlose Betrinken zählt nicht zu den sportlichen Betätigungen, welche eine Ausnahme darstellen würden. Zu allem Überfluss verständigten die Trinker einen ihrer Kollegen, der ihnen am beschädigten Pkw helfen sollte. Dieser wiederum war ebenfalls alkoholisiert und bat eine Bekannte, ihn zu fahren. Diese falsch verstandene Hilfeleistung ist nicht unter die Ausnahmen der Ausgangsbeschränkung einzuordnen. Daher wird auch gegen diese beiden ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
(PI MINDELHEIM)