Die Polizei Oberstdorf hat im Zusammenhang mit der Überwachung der Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung eine Gruppe von fünf Personen festgestellt. Diese trafen sich in Oberstdorf, um einen Plausch zu halten und dazu Bier zu konsumieren.
In einem weiteren Fall stellten die Beamten eine Feier von fünf Personen fest, welche sich zu einer Grillparty zusammengefunden hatten. Da beim ersten Fall bei keinem der Personen ein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung und sich im zweiten Fall nicht alle Personen aus dem gleichen Hausstand kamen wurden die Personen getrennt und Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt. Im Zuge der Überwachung konnten zudem zwei Fahrzeuge aus anderen Landkreisen im Landschaftsschutzgebiet festgestellt werden. Auch gegen Sie wurden Anzeigen erstellt. (PI Oberstdorf)