Anders als in Bayern sind Baumärkte im angrenzenden Baden-Württemberg weiterhin geöffnet. Dadurch hat sich ein reger Besucherstrom aus Bayern, auch aus dem Oberallgäu, dorthin entwickelt. Das Landratsamt Oberallgäu teilt die Einschätzung der Regierung von Schwaben, dass solche privaten Einkäufe im Baumarkt nicht als Versorgungsgang für Gegenstände des täglichen Bedarfs zu sehen sind und daher einen Verstoß gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung darstellen.
Vor dem Wochenende weist das Landratsamt Oberallgäu daher ausdrücklich darauf hin, dass solche Verstöße von der Polizei geahndet werden. Eine Fahrt zu einem Baumarkt im benachbarten Baden-Württemberg bietet sich aufgrund der Nähe natürlich an, aber eine solche Fahrt kann im Rahmen der Ausgangsbeschränkung auch zu einem Strafverfahren führen. Der Einschätzung der Regierung von Schwaben zu Folge sind Einkäufe in Baumärkten keine lebensnotwendigen Anschaffungen. Dementsprechend liegt kein triftiger Grund vor für eine Autofahrt.