Aufgrund der aktuellen Situation und das damit verbundenen Versammlungsverbots, welches aktuell in Baden-Württemberg gilt, ist das Maibaumstellen in diesem Jahr nicht möglich. Die aktuelle Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) umfasst auch ganz klar das Maibaumstellen und damit verbundene Veranstaltungen.
Laut der Verordnung dürfen sich nicht mehr als zwei Menschen gleichzeitig an einem öffentlichen Ort aufhalten und sich versammeln. Diese Regelung gilt nach heutigem Stand bis zum 15.06.2020. Unter dieser Voraussetzung ist es praktisch unmöglich, einen Maibaum aufzustellen. Außerdem schließt die Verordnung auch Vorbereitungsarbeiten, wie das Herstellen von Maibaumkränzen ein.