Bei einer Überwachung der Mindestabstände durch Beamte der technischen Verkehrsüberwachung der Autobahnpolizei wurden erneut teils gravierende Verstöße festgestellt. So wurde eine 24-jährige Pkw-Fahrerin bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h mit lediglich 12 Meter Abstand zum Pkw vor ihr gemessen.
Nach der Regel hätte sie mindestens 51,5 Meter (halber Tachoabstand) einhalten müssen. Der Bußgeldkatalog sieht für diesen Verstoß eine Geldbuße von 160 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot vor.
(APS Memmingen)