Am Freitag den 27.03.2020 kam es in einem Verbrauchermarkt in der Bahnhofs Straße in Kaufbeuren zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem Kunden und einem Angestellten des Ladens. Die Aufsichtsperson des Verbrauchermarktes machte den Kunden darauf aufmerksam, dass dieser einen Einkaufswagen für seinen Einkauf zu benutzen hat um den benötigten Mindestabstand einhalten zu können.
Dies ist eine eigens getroffene Regelung dieses Verbrauchermarktes. Der Kunde weigerte sich jedoch einen Wagen für seinen Einkauf zu benutzen, woraufhin es zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden Personen kam. Hierbei schlug der Kunde der Aufsichtsperson mit der Hand in das Gesicht und betrat anschließend den Laden ohne Einkaufswagen.
Ein Zeuge der sich im Laden aufhielt verständigte daraufhin die Polizei.
(PI Kaufbeuren)