Im Zuge des Katastrophenfalls im Zusammenhang mit dem sog. Corona-Virus werden generell Termine am Land- und am Amtsgericht Kempten zu mündlichen Verhandlungen in Zivilsachen mit der Ausnahme von eiligen und dringlichen Fällen bis zum 19.04.2020 abgesetzt oder verlegt. Alle eiligen Angelegenheiten werden weiterhin rasch bearbeitet, in vielen Fällen werden jedoch Verzögerungen nicht zu vermeiden sein.
Die Verhandlungen in Strafsachen an beiden Gerichten werden – insbesondere in Haftsachen – weiterhin auch öffentlich stattfinden. In weniger dringlichen Einzelfällen werden Verlegungen geprüft. Zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahr werden weitere Anordnungen im Rahmen der Einlasskontrollen und zum Verhalten in den Sitzungssälen ergehen. Grundsätzlich wird darum gebeten, soweit möglich dringende Termine oder Anliegen per Telefon zu klären. Soweit rechtsverbindliche Anträge oder Erklärungen abgegeben werden sollen, genügt in den meisten Fällen eine einfache E-Mail jedoch weiterhin nicht.