Die anstehende Schuleinschreibung am Mittwoch, 18. März 2020 findet ohne Kinder und ohne Feststellung der Schulfähigkeit statt. Die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen ist per Post, per Mail oder auch persönlich möglich. Für die anstehende Schuleinschreibung wurde entschieden, diese unter nachfolgenden Bedingungen stattfinden zu lassen:
Die Schuleinschreibung findet statt, es genügt die sogenannte administrative Einschreibung ohne Kinder und ohne Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit.
Die persönliche Anmeldung durch mindestens einen Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich, aber möglich.
Die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen ist per Post, per Mail oder auch persönlich möglich. Die Unterlagen reichen dabei in Kopie oder in digitaler Form aus. Sie werden dann zu einem späteren Zeitpunkt eingesehen.
Die Eltern können sich bei Fragen an die jeweilige Sprengelschule richten, dabei sind die jeweiligen Sprechzeiten zu beachten.
Rückkehrer aus Risikogebieten und Personen mit Krankheitssymptomen nehmen die Schuleinschreibung bitte nur per Post oder per E-Mail vor.