Mit seinem Gespann, bestehend aus Pkw und Anhänger wurde ein 26-Jähriger am Montagmittag durch einen Polizeistreife kontrolliert. Dabei konnte der Mann die Fahrerlaubnisklasse B vorweisen.
Da jedoch der Anhänger mehr als 750kg hatte und die Kombination über 3500kg Gesamtmasse ergab, wäre die Fahrerlaubnisklasse BE oder mindesten die Ergänzungsklasse B96 erforderlich gewesen. Die Weiterfahrt mit dem Anhänger wurde vor Ort unterbunden und ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Bei Unklarheiten im Zuge fahrerlaubnisrechtlicher Voraussetzungen können die Fahrerlaubnisbehörden, Fahrschulen und die Polizei Auskunft geben.
(PSt Pfronten)