Bei einer Personenkontrolle am Bahnhof Füssen wurde am Sonntagnachmittag bei einer 13-jährigen Ostallgäuerin ein sogenanntes Butterflymesser aufgefunden.
Solche Messer sind grundsätzlich durch das Waffengesetz verboten und dürfen demnach weder besessen noch mitgeführt werden. Da die 13-Jährige vor dem Gesetz noch als Kind gilt, kann sie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz nicht bestraft werden. Das Messer wurde jedoch trotzdem sichergestellt. Das Mädchen wurde schließlich in die Obhut seiner Mutter übergeben.
(PI Füssen)