Routinemäßig kontrollierte die Grenzpolizei Lindau in der Nacht auf Dienstag mit vier Beamten einen Fernreisebus, der mit rund 60 Fahrgästen besetzt war. Dabei konnten insgesamt vier Fahndungsausschreibungen und zwei Straftaten festgestellt werden.
Eine 43-jährige Italienerin wurde im gesamten Schengen-Gebiet durch die italienische Justiz zur Feststellung ihrer Erreichbarkeit seit August dieses Jahres gesucht. Sie konnte eine aktuelle Meldebestätigung aus Sachsen-Anhalt vorlegen und benannte zudem eine Adresse in Italien.
Ein 32-jähriger Albaner mit Wohnsitz in Italien versuchte bereits 2017 unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Damals wurde er nach Österreich zurückgewiesen, was eine Ausschreibung zur Kontrolle und Überprüfung der Ausweispapiere sowie eine Prüfung seines Aufenthaltes als Tourist nach sich zog.
Die dritte Fahndung betraf einen 27-jährigen Afghanen. Dieser war durch das Landeskriminalamt Nord-Rhein-Westfalen und die Ausländerbehörde der Stadt Wuppertal zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Bei allen drei Personen wurden die geforderten Daten erhoben, die entsprechenden Dienststellen werden benachrichtigt.
Umfangreicher gestaltete sich die Sachbearbeitung bei zwei Afrikanern. Ein 25-jähriger Somalier legte einen gültigen, 2016 ausgestellten italienischen Fremdenpass vor. Weiter hatte er noch einen ebenfalls seit 2016 gültigen italienischen Aufenthaltstitel. Eine Überprüfung der Personalien ergab, dass der junge Mann mit den identischen Personalien Mitte 2017 einen Asylantrag in Deutschland stellte. Das Verfahren bezüglich seines Asylgesuchs ist zwar inzwischen negativ beschieden, jedoch verfüge der Somalier nach Aktenlage über keine Reisepapiere. Die beabsichtigte Abschiebung ist daher seit geraumer Zeit ausgesetzt und der Schutzsuchende wird geduldet. Er unterschrieb vor Ort einen Asylverzicht für Deutschland, zudem musste er Bargeld als Sicherheit hinterlegen.
Ein 27-jähriger Senegalese legte zunächst einen Reisepass aus dem Senegal und einen italienischen Aufenthaltstitel vor. Eine Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab jedoch, dass der Mann 2016 mit anderslautenden Personalien auch in Deutschland um Asyl bat, obwohl er bereits in Italien Schutz gefunden hatte. Hierbei gab er sich als Gambier aus. Seit Sommer 2017 war der Mann in Deutschland unbekannten Aufenthalts. Der Mann musste ebenfalls einen Asylverzicht für Deutschland unterzeichnen.
Beide Männer erwartet zudem ein Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug.
(GPI Lindau)