Während einer Lasermessung wurde ein Quad, gefahren von einem Jugendlichen, mit blauen Versicherungskennzeichen aus dem vergangenen Jahr wahrgenommen und angehalten. Das Versicherungskennzeichen war im Jahr 2018 auf einen Roller eines anderen Jugendlichen zugelassen. Bei der Begutachtung des Quad wurde außerdem festgestellt, dass es extrem verändert war und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 100–120 km/h besaß.
Der 15-jährige Fahrer hatte jedoch keinerlei Fahrerlaubnis. Das Quad wurde abgeschleppt und nach Sonthofen zur Erstellung eines Gutachtens gebracht. Den jungen Fahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens ohne Versicherung, einem Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung.
(PSt Oberstaufen)